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Planungskalender 2009/2010:->Download<-KlausurpläneAn einem Tag darf nur eine Klassenarbeit, pro Woche sollen nicht mehr als zwei Klassenarbeiten geschrieben werden. Nach §4(1) AbiPrüfVO MV werden in Klasse 11 und 12 pro Halbjahr je nach Unterrichtslage eine oder zwei Klausuren geschrieben. Im Halbjahr der Abiturprüfung wird nur eine Klausur geschrieben. Für jeden Schüler sind an einem Tag höchstens eine Klausur und in einer Woche höchstens drei Klausuren zulässig. Gemäß §4 (3) AbiPrüfVO MV können in Ausnahmefällen (z.B. Nachschreiben einer Klausur) auch vier Klausuren geschrieben werden. Klassenarbeiten/ Klausuren werden den Schülern zur Kenntnisnahme durch die Eltern mit nach Hause gegeben; sie sind innerhalb einer Woche unverändert an die Schule zurückzugeben. Die Einsichtnahme wird durch die Unterschrift der Eltern dokumentiert. Volljährige Schüler sind unterschriftsberechtigt.
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